Umsatzsteuer: Leistungsort bei Veranstaltungsleistungen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellunge

Durch Art. 23 des Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 7.12.2011 (BGBl I S. 2592) wird § 3a Abs. 8 Satz 1 UStG geändert.
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