Rentenbezugsmitteilungen ohne ID-Nummer und Geburtsdatum

Rententräger müssen ausgezahlte Renten alljährlich per amtlich vorgeschriebenem Datensatz an die Deutsche Rentenversicherung Bund melden. Liegen ihnen die Daten des Rentenempfängers nur unvollständig vor, müssen sie ein Ersatzverfahren nutzen.
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