Gewinnabführungsvertrag: Ausgleichszahlungen an außen stehende Anteilseigner (BMF)
Die Finanzverwaltung veröffentlicht einen Nichtanwendungserlass zum BFH-Urteil v. 4.3.2009 (I R 1/08). Eine zivilrechtlich zulässigerweise vereinbarte Ausgleichszahlung kann damit der Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags nicht entgegenstehen.