Fiktive Miete für die bisherige eigengenutzte Wohnung nach beruflichem Umzug keine Werbungskosten
Lässt sich nach einem beruflichen Umzug die bisher eigengenutzte Wohnung trotz Bemühungen nicht zeitnah veräußern und steht leer, kann die fiktive Miete („Mietentschädigung“) nicht als Werbungskosten abgezogen werden.