Photovoltaik- und Wasserkraftanlagen: Keine Umsatzsteuer für Bezugsstrom von Kleinanlagen (OFD)
Bei Energieerzeugungsanlagen mit einer Leistung von insgesamt bis zu 30 kW kann es sinn-voll sein, den Einspeise- und den Bezugsstrom der Anlage über einen Einrichtungszähler ohne Rücklaufsperre zu erfassen. Die Finanzverwaltung hat dafür jetzt grünes Licht gegeben.