Einkommensteuer: Geldleistungen für Kinder und Jugendliche (BMF)
Was für vereinnahmte Gelder zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen in der Vollzeitpflege, für die Erziehung in einer Tagesgruppe in der Heimerziehung und für die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung gilt, hat das BMF nun ausführlich erörtert.