Lohnsteuerermäßigungsverfahren 2012 (Teil 2): Freibeträge

Mit dem amtlich vorgeschriebenen „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ bzw. dem „Vereinfachten Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ kann der unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer u. a. einen steuermindernden Freibetrag bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren 2012 berücksichtigen lassen.
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