Pflicht- und Antragsveranlagung: Einzelfragen zur 410 Euro-Grenze und zur Antragsfrist geklärt (OFD)
Betragen die Nebeneinkünfte eines Arbeitnehmers mehr als 410 Euro, kann er zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sein. Die OFD Frankfurt befasst sich in einer aktuellen Verfügung mit diesem Fall der Pflichtveranlagung und beleuchtet zugleich die Frist für Antragsveranlagungen.