Lohnsteuerbescheinigung 2010: Korrektur doch nicht mehr notwendig (BMF)

Nach einer aktuellen Mitteilung des BMF ist es nicht mehr erforderlich, dass Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungen 2010 erneut übermitteln und den Arbeitnehmern korrigierte Ausdrucke aushändigen.
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