Kaptialertragsteuer: Ausgezahlte Genossenschaftsdividenden (OFD)

Durch Vorlage eines Freistellungsauftrags kann bei Kapitalerträgen i. S. d. § 43 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG (u.a. Dividenden/Gewinnausschüttungen, Erträge aus Wandelanleihen etc.) nicht vom Kapitalertragsteuerabzug Abstand genommen werden.
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