Dauerfristverlängerung: Ab 2011 elektronische Übermittlung (BMF)
Die Dauerfristverlängerung für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung ist ab 1.1.2011 elektronisch zu beantragen. Das BMF hat jetzt den Anwendungserlass an die neue Rechtslage angepasst.