Bewaffnete Sicherheitsbegleitung als Umsatz für die Seeschifffahrt (LfSt)Nach § 4 Nr. 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 UStG sind Umsätze für die Seeschifffahrt von der Umsatzsteuer befreit. gesamten Artikel lesen zurück mit ESC