Kapitalertragsteuer: Abstandnahme vom Abzug bei rechtlich unselbstständigen Stiftungen (BMF)

Im Vorgriff auf eine gesetzliche Änderung gilt hinsichtlich der Abstandnahme beim Kapitalertragsteuerabzug bei rechtlich unselbstständigen Stiftungen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden Folgendes:
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