Zusammenfassende Meldung: Kein Auskunftsverweigerungsrecht für Notare (OFD)
Seit 1.1.2010 müssen auch Notare Zusammenfassende Meldungen (ZM) abgeben und darin die USt-IdNr. ihrer im Ausland ansässigen Mandanten angeben. In den Finanzämtern häufen sich nun Fälle, in denen die Notare die Abgabe der ZM verweigern.