Umsatzsteuerliche Beurteilung einer „Dachverpachtung“ an einen PV-Anlagenbetreiber (FinMin)
Derzeit pachten Investoren von Gebäudeeigentümern Dächer an, um darauf Fotovoltaikanlagen zu errichten und zu betreiben. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat zur Besteuerung solcher Investitionen in einer Verfügung Stellung genommen.