Grunderwerbsteuer: Wann sind grunderwerbsteuerliche Tatbestände verwirklicht? (OFD)

Mehrere Bundesländer haben in letzter Zeit die Steuersätze für die Grunderwerbesteuer erhöht, z. B. Nordrhein-Westfalen zum 30.9.2011 oder Baden-Württemberg zum 5.11.2011 – jeweils von 3,5 % auf 5,0 %. Die höhere Steuer gilt für alle Erwerbsvorgänge, die nach dem jeweiligen Stichtag verwirklicht werden.
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