Grunderwerbsteuer: Vorläufige Feststellung von Grundbesitzwerten (Gleichlautende Ländererlasse)Festsetzungen der Grunderwerbsteuer sind vorläufig durchzuführen, wenn sie die Steuer nach den Grundbesitzwerten bemessen. gesamten Artikel lesen zurück mit ESC
BMF Kommentierung: Verzicht des Gesellschafter-GF auf eine Pensionsanwartschaft als verdeckte Einlage