Umsatzsteuer: Ort der sonstigen Leistung (BMF)
Die Finanzverwaltung hatte bereits im letzten Jahr zu den Neuregelungen für die Bestimmung des Orts der sonstigen Leistung Stellung genommen. Jetzt stellt das BMF Einzelheiten für sonstige Leistungen gegenüber juristischen Personen klar.