Gewinnermittlung: Anwendung des Teileinkünfteverfahrens (BMF)
Zur Anwendung des Teileinkünfteverfahrens auf Aufwendungen im Zusammenhang mit der Überlassung von Wirtschaftsgütern im Rahmen einer Betriebsaufspaltung und auf Teilwertabschreibungen von betrieblichen Darlehensforderungen sowie zu weiteren Fragen zur Anwendung des Teileinkünfteverfahrens (§ 3c Abs. 2 EStG) nimmt das BMF unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder Stellung.