AfA-Bemessungsgrundlage: Einlage von zuvor für Überschusseinkünfte genutzten Wirtschaftsgütern (BMF)

Mit dem BMF-Schreiben v. 27.10.2010 werden die Entscheidungen des BFH v. 18.8.2009 und v. 28.10.2009 umgesetzt.
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