Gewerberecht: Mitteilungsrechte der Finanzverwaltung an Gewerbebehörden trotz Steuergeheimnis (BMF)
Das BMF hat in seinem Schreiben v. 14.12.2010 in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder zusammengefasst, unter welchen Voraussetzungen die Finanzverwaltung steuerliche Sachverhalte an Gewerbebehörden weitergeben dürfen.