Steuerlicher Spendenabzug: Verwendung der verbindlichen Muster für Zuwendungsbestätigungen (BMF)
Spenden i. S. d. § 10b EStG dürfen nur abgezogen werden, wenn sie durch eine Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden, die der Empfänger nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ausgestellt hat.