FG Kommentierung: GmbH-Geschäftsführer muss für Lohnsteuer haften
Zahlt ein GmbH-Geschäftsführer die Löhne der Belegschaft trotz einer finanziellen Schieflage der Gesellschaft weiterhin ungekürzt aus, ohne dabei die Lohnsteuer abzuführen, handelt er pflichtwidrig. Er haftet daher persönlich für die rückständige Steuer.