FG Kommentierung: GmbH-Geschäftsführer muss für Lohnsteuer haften

Zahlt ein GmbH-Geschäftsführer die Löhne der Belegschaft trotz einer finanziellen Schieflage der Gesellschaft weiterhin ungekürzt aus, ohne dabei die Lohnsteuer abzuführen, handelt er pflichtwidrig. Er haftet daher persönlich für die rückständige Steuer.
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