Einzelfragen zur steuerlichen Berücksichtigung volljähriger Kinder ab 2012 (BZSt)

Seit dem 1.1.2012 hat der Gesetzgeber die steuerliche Berücksichtigung volljähriger Kinder auf eine neue Grundlage gestellt: Das Einkommen des Kindes ist nicht mehr zu prüfen, dafür kann eine allzu ausgeprägte Erwerbstätigkeit jetzt zum Verlust von Kindergeld und Kinderfreibeträgen führen.
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