Umsatzsteuer-Anwendungserlass: Ort der sonstigen Leistung (BMF)Mit der Durchführungsverordnung (EU) werden bestimmte Vorschriften der MwStSystRL mit Wirkung vom 1.7.2011 konkretisiert, insbesondere die Artikel 43 bis 59b MwStSystRL. gesamten Artikel lesen zurück mit ESC