Umsatzsteuer: Beleg- und Buchnachweispflichten bei der Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen und f
Für bis zum 31.3.2012 ausgeführte Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen wird es nicht beanstandet, wenn der beleg- und buchmäßige Nachweis der Voraussetzungen der Steuerbefreiung noch auf Grundlage der bis zum 31.12.2011 geltenden Rechtslage geführt wird.