Vorsteuerabzug: Neuregelung bei teilunternehmerisch genutzten Grundstücken (BMF)
Zum 1.1.2011 wurde aufgrund EU-Vorgaben der Vorsteuerabzug von teilunternehmerisch genutzten Grundstücken neu geregelt. Deshalb hat das BMF den Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend angepasst und auch zu der Übergangsregelung nach § 27 Abs. 16 UStG Stellung genommen.