Vorsteuerabzug: Neuregelung bei teilunternehmerisch genutzten Grundstücken (BMF)

Zum 1.1.2011 wurde aufgrund EU-Vorgaben der Vorsteuerabzug von teilunternehmerisch genutzten Grundstücken neu geregelt. Deshalb hat das BMF den Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend angepasst und auch zu der Übergangsregelung nach § 27 Abs. 16 UStG Stellung genommen.
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