Abgabenordnung: Gemeinnützigkeit von Selbstversorgungseinrichtungen (BMF)
Bei Selbstversorgungsbetrieben i. S. v. § 68 Nr. 2 Buchst. b AO, die bereits am 1.1.2010 bestanden haben, sollen bis einschließlich des Veranlagungszeitraums 2012 keine nachteiligen Folgen aus dem BFH-Urteil vom 29.1.2009 (V R 46/06) gezogen werden.