Eingetragene Lebenspartnerschaften: Gleichstellung mit der Ehe (FinMin)

Eingetragene Lebenspartnerschaften sollen bald der Ehe gleichgestellt werden.Auch verbeamtete Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie deren Hinterbliebenen sollen genauso wie ihre verheirateten Kollegen den Familienzuschlag bzw. die Hinterbliebenenversorgung beanspruchen können.
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