Bewertung: Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren (BMF)
Gem. § 203 Abs. 2 BewG hat das BMF den Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren bekannt gegeben, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet ist.