Bewertung: Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren (BMF)

Gem. § 203 Abs. 2 BewG hat das BMF den Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren bekannt gegeben, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet ist.
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