Fahrten Wohung – Arbeitsstätte: BMF lässt Einzelbewertung zu

Die Finanzverwaltung hat ihren Widerstand aufgegeben: Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit können künftig entsprechend ihrer tatsächlichen Anzahl versteuert werden. Die Einzelheiten regelt ein neues BMF-Schreiben.
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