Berufshaftpflichtversicherung: Übernahme der Beiträge durch den Arbeitgeber führt zu Arbeitslohn (F
Der BFH hat mit Urteil vom 26.7.2007, VI R 64/06 (BStBl 2007 II S. 892 ) entschieden, dass die Übernahme von Beiträgen zur Berufshaftpflichtversicherung angestellter Rechtsanwälte durch den Arbeitgeber zu Arbeitslohn führt, weil angestellte Rechtsanwälte gem. § 51 BRAO zum Abschluss der Versicherung verpflichtet sind und deshalb ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers ausscheidet.