Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2011 (Gleich lautende Ländererlasse)
Für das Kalenderjahr 2011 sind die Erklärungen bis zum 31.5.2012 abzugeben. Eine Fristverlängerung ist bis zum 31.12.2012 möglich. gesamten Artikel lesen zurück mit ESC