Amtliche Vordrucke: Grundsätze für die Verwendung (BMF)

Soweit Steuererklärungen nicht nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung ausschließlich elektronisch übermittelt werden, sind sie nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben. Mehrseitige Vordrucke sind vollständig abzugeben.
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