Amtliche Vordrucke: Grundsätze für die Verwendung (BMF)
Soweit Steuererklärungen nicht nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung ausschließlich elektronisch übermittelt werden, sind sie nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben. Mehrseitige Vordrucke sind vollständig abzugeben.