Einkommensteuer: Vorausgefüllte Steuererklärung wird Realität (FinMin)
„Jetzt steht fest: ab dem Veranlagungszeitraum 2013 wird die vorausgefüllte Steuererklärung Realität. Dann kommen die Bürgerinnen und Bürger in drei Schritten zu ihrer Steuererklärung: sie können erstens ihre gespeicherten Steuerdaten elektronisch abrufen, die Angaben zweitens vervollständigen und die Erklärung dann drittens bequem über ihren Computer absenden.“