Kategorie: Steuernachrichten

Anwendung neuer BFH-Entscheidungen (BMF)

In einem finanzgerichtlichen Verfahren ergangene und rechtskräftig gewordene Entscheidungen binden nur die am Rechtsstreit Beteiligten und ihre Rechtsnachfolger (§ 110 Abs. 1 FGO). Durch eine Veröffentlichung von Urteilen bzw. Beschlüssen des BFH im BStBl...

Vereine: Neue Mustersatzung (LfSt)

Das Bayerische Landesamt für Steuern (LfSt) hat eine neue Mustersatzung für Vereine, Stiftungen, Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, geistliche Genossenschaften und Kapitalgesellschaften bereitgestellt. gesamten Artikel lesen zurück mit ESC