Wahlprüfungskosten eines Abgeordneten als Werbungskosten abzugsfähig
Ein Abgeordneter, dem Aufwendungen für ein Wahlprüfungsverfahren entstehen, kann diese als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus der Tätigkeit als Abgeordneter in voller Höhe steuerlich geltend machen. Das geht aus einem Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 13. Juni 2012 hervor.