Schenkungen unter Beteiligung von Körperschaften (Ländererlass)
In der Praxis treten unentgeltliche Vermögensübertragungen nicht nur unter natürlichen Personen auf. Oftmals ist davon auch eine Kapitalgesellschaft bzw. eine Genossenschaft tangiert. In diesem Zusammenhang hat der BFH in den letzten Jahren einige prägende Urteile gefällt. Die Finanzverwaltung hat jetzt ihre bisherigen Anweisungen überarbeitet.