Übergangsfrist für den Beginn der Auszahlung mit dem 62. Lebensjahr bei Altersvorsorgeverträgen
Zum 31.12.2012 läuft die Übergangsfrist zur Umstellung von Altersvorsorgeverträgen auf den frühest möglichen Beginn der Auszahlung mit dem 62. Lebensjahr ab.