Umsatzsteuer: Vergünstigungen aufgrund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut und des Ergänzung
Das BMF hat die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen und Organisationen der ausländischen Streitkräfte, die zur Erteilung von Aufträgen auf abgabenbegünstigte Leistungen berechtigt sind mit Stand 1.1.2012 veröffentlicht.