Lohnsteuerermäßigungsverfahren 2012 (Teil 2): Freibeträge
Mit dem amtlich vorgeschriebenen „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ bzw. dem „Vereinfachten Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ kann der unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer u. a. einen steuermindernden Freibetrag bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren 2012 berücksichtigen lassen.