Umsatzsteuer-Anwendungserlass: Haftungsvergütung einer Personengesellschaft an einen persönlich haf
Mit Urteil vom 3.3.2011 (V R 24/10) hat der BFH entschieden, dass die Festvergütung, die der geschäftsführungs- und vertretungsberechtigte Komplementär einer KG von dieser für seine Haftung nach §§ 161, 128 HGB erhält, als Entgelt für eine einheitliche Leistung, die Geschäftsführung, Vertretung und Haftung umfasst, umsatzsteuerpflichtig ist.