Sonderausgaben: An ausländische Sozialversicherungsträger geleistete Globalbeiträge sind aufzuteile
Die Beiträge einer in Deutschland steuerpflichtigen Person zu einer gesetzlichen Sozialversicherung können grundsätzlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Neben den Beiträgen an inländische sind auch vergleichbare Zahlungen an ausländische Sozialversicherungsträger begünstigt.