Beruflich bedingter Umzug: Maklerkosten
Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben die Frage, ob bei einem Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber anlässlich seines beruflich veranlassten Umzugs nach § 9 Abs. 1 BUKG Maklerkosten für den Erwerb eines (selbst genutzten) Einfamilienhauses erstattet bekommen hat, die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 13 EStG greift oder ob steuerpflichtiger Arbeitslohn anzunehmen ist, mit folgendem Ergebnis erörtert.