Kaptialertragsteuer: Ausgezahlte Genossenschaftsdividenden (OFD)
Durch Vorlage eines Freistellungsauftrags kann bei Kapitalerträgen i. S. d. § 43 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG (u.a. Dividenden/Gewinnausschüttungen, Erträge aus Wandelanleihen etc.) nicht vom Kapitalertragsteuerabzug Abstand genommen werden.