Steuerbegünstigte Körperschaft: Ausgliederung nicht begünstigter Leistungen (LfSt)
Das LfSt Bayern äußert sich dazu, ob es schädlich für die Gemeinnützigkeit einer steuerbegünstigten Körperschaft ist, wenn sie nichtbegünstigte Leistungen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung in eine steuerpflichtige Dienstleistungs-GmbH ausgliedert und dieser entgeltlich Personal und bisher einem Zweckbetrieb gewidmete Räume einschließlich des Inventars zur Verfügung stellt.