AEAO: Anwendungserlass geändert (BMF)

Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) wird mit sofortiger Wirkung geändert. Dies hat das BMF mit TOP 5.1. – 5.8 der Sitzung AO IV/2010 beschlossen. Geändert wurden die folgenden Regelungen.
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