AEAO: Anwendungserlass geändert (BMF)Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) wird mit sofortiger Wirkung geändert. Dies hat das BMF mit TOP 5.1. – 5.8 der Sitzung AO IV/2010 beschlossen. Geändert wurden die folgenden Regelungen. gesamten Artikel lesen zurück mit ESC