Elektronische Buchführung: Verlagerung ins Ausland erheblich erleichtert (LfSt)
Nach dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2010 vom 19.5.2010 soll die Verlagerung der elektronischen Buchführung und der Erstellung der elektronischen Aufzeichnungen rückwirkend zum 1.1.2010 erheblich erleichtert werden. Darauf hat die Finanzverwaltung reagiert und bereits jetzt erste Erleichterungen zugelassen (vgl. LfSt Bayern v. 3.8.2010, S 0316.1.1. – 3/2 St 42), auch wenn das Jahressteuergesetz 2010 noch nicht in Kraft getreten ist.