GDPdU: Rückstellung für Anpassung eines betrieblichen EDV-Systems (OFD)

Zu der Frage, ob für die Verpflichtung zur Anpassung der betrieblichen EDV-Systeme an die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu passivieren sind, hat das BMF Stellung genommen.
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