Einkommensteuer: Hinweis für die Bearbeitung der Anlage KAP (LfSt)
Die Einführung der Abgeltungsteuer bei Kapitaleinkünften ab dem VZ 2009 bedingte eine völlig neue Gestaltung der Anlage KAP sowie umfangreiche Änderungen bzw. Neuentwicklungen des maschinellen Besteuerungsverfahrens. Dadurch hat sich die Bereitstellung des Softwaremoduls zur Bearbeitung der Anlage KAP in den Finanzämtern verzögert. Auch viele Kreditinstitute haben große Probleme, die Regelungen der Abgeltungssteuer programmtechnisch umzusetzen.